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    Dominikanerin bucht Flug mit Kreditkarte von Ex-Affäre

    Melisa Zec
    Melisa Zec

    Luzern,

    Eine Dominikanerin hat die Kreditkarte ihres Ex-Liebhabers benutzt, um einen Flug in ihre Heimat zu buchen. Sie wurde nun verurteilt.

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    Eine 50-jährige Frau nutzte die Kreditkarte ihrer Ex-Affäre, um eine Karibik-Reise damit zu buchen. (Symbolbild) - Fabian Sommer/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Affäre zwischen einer Dominikanerin und einem Innerschweizer endete in einem Streit.
    • Dabei musste sich die Frau wegen Kreditkartenmissbrauch vor Gericht verantworten.
    • Sie benutzte die Kreditkarte ihres Ex-Liebhabers, um eine Karibik-Reise zu buchen.

    Eine Liebesaffäre zwischen einer 50-jährigen Dominikanerin und einem älteren Geschäftsmann aus der Innerschweiz endete in einem heftigen Streit.
    Die Frau beschimpfte ihn nach ihrem letzten Treffen im August 2019 und zog ihn über den Tisch.

    Wie «ZüriToday» berichtet, schrieb sie in einer Nachricht an ihren Ex-Liebhaber: «krankes Arschloch» und «verlogenes Dreckschwein». Der Grund für ihre Wut sei nicht bekannt. Aber das soll nicht das Ende ihrer kriminellen Aktivitäten gewesen sein.

    Kreditkartenmissbrauch für Karibik-Reise

    Die Dominikanerin benutzte die Kreditkarte des Unternehmers, um einen Flug in ihre Heimat zu buchen. Wie sie an seine Mastercard kam, bleibt unklar.

    Strand Dominikanische Republik Samaná
    Sicher eine Reise wert: Die Dominikanische Republik. - Unsplash

    Sie nutzte dieselbe Karte auch während ihres Aufenthalts in der Karibik – unter anderem für Uber-Fahrten.

    Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte die Frau wegen mehrfachem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Beschimpfung. Sie muss eine Geldstrafe von insgesamt 1800 Franken (60 Tagessätze à 30 Franken) bezahlen. Zudem muss sie eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrensgebühren von 800 Franken entrichten.

    Vorstrafen und Auswanderung des Opfers

    Die Geldstrafe ist eine Ergänzungsstrafe zu einer früheren Verurteilung. Bereits 2020 wurde die Frau wegen eines Vergehens gegen die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt: 50 Tagessätze à 30 Franken (1500 Franken).

    Der betrogene Geschäftsmann, der mittlerweile nach Südostasien ausgewandert ist, hat sich bisher nicht öffentlich zu den Taten seiner Ex-Affäre geäussert. Er war für «Züri Today» für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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