Wie die Gemeinde Ziefen schreibt, läuft vom 26. April bis 5. Mai 2022 das Mitwirkungsverfahren zum Strassennetzplan «Mutation Burenmatt».
Das Gemeindehaus in Ziefen.
Das Gemeindehaus in Ziefen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat Ziefen lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren zum Strassennetzplan ein.

Für die Gemeinde Ziefen gilt heute der Strassennetzplan Siedlung, welcher mit Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 2000 Rechtskraft erlangte und mit dem Regierungsratsbeschluss am 23. Februar 2016 nachgeführt wurde.

Die künftige Überbauung Seniorenwohnungen auf Parzelle 303 ist über Parzelle 2124 Burematt grundsätzlich rechtmässig erschlossen. Die breitenkonforme Erschliessung endet beim östlichen Rand der Parzelle 303 und wird entlang der Parzelle 303 als Fussweg weitergeführt.

Die Fusswegverbindung beziehungsweise der Strassennetzplaneintrag «Fussweg» ermöglicht jedoch keine weiteren Zufahrten in westlicher Richtung.

Transporten von Bewohnern soll die Zufahrt gewährt werden

Um für Zufahrten zu den Eingängen, insbesondere für den Transport von körperlich eingeschränkten Bewohnern sowie Ausnahmetransporte (Feuerwehr, Krankenwagen et cetera) die erforderliche Berechtigung zu erlangen, muss der Strassennetzplan dahingehend angepasst werden, dass anstelle eines Fussweges neu ein «Fussweg mit beschränktem Fahrverkehr» festgelegt wird.

Die Parzelle der Seniorenwohnungen stellt auf ihrem Grundstück einen Fahrstreifen zur Verfügung, der zusammen mit der Fusswegparzelle die notwendige Breite generiert. Die Fussgängerverbindung soll jedoch auch künftig durch optische Unterscheidung zum ergänzenden Fahrstreifen als Solche wahrgenommen werden.

Des Weiteren soll der orientierende Eintrag «Schule/Kindergarten» gelöscht werden, da er nicht mehr mit dem rechtskräftigen Zonenplan und der öW+A-Zone mit Zweckbestimmung «Betreutes Alterswohnen» korrespondiert.

Zur öffentlichen Mitwirkung steht nun der Entwurf des Strassennetzplans – Mutation Burenmatt bereit. Die Mitwirkungsauflage dauert vom 26. April bis 5. Mai 2022.

Der Planungsbericht kann online eingesehen werden

Während dieser Zeit können die Entwürfe der Mutation Burenmatt zum Strassennetzplan sowie der dazugehörige Planungsbericht auf der Gemeindeverwaltung während der Schalterstunden sowie auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Allfällige Anregungen und Einwände sind in schriftlicher Form bis zum 5. Mai 2022 an den Gemeinderat zu richten. Dieser prüft die Eingaben und nimmt in einem Mitwirkungsbericht dazu Stellung, inwieweit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt. Da es sich beim Strassennetzplan, Mutation Burenmatt um ein behördenverbindliches Richtplanungsinstrument (nicht direkt grundeigentumsverbindlich) handelt, unterliegt es nicht der Auflagepflicht. Die Einwohnergemeindeversammlung hat jedoch über die Anpassung zu beschliessen.

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