Unterschriftensammlung im Baselbiet auf 24 Monate befristet

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Liestal,

Im Kanton Baselland müssen Unterschriften für Initiativen künftig innert 24 Monaten eingereicht werden.

Die Altstadt Liestal.
Die Altstadt Liestal. - Keystone

Im Kanton Baselland müssen Unterschriften für Initiativen künftig innert 24 Monaten eingereicht werden. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Teilrevision der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte betreffend Initiativen in einer zweiten Lesung abgesegnet.

Der Landrat stimmte der Teilrevision mit 81 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Formulierte Initiativen müssen zudem unverändert innert 18 Monaten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Über unformulierte und vom Landrat abgelehnte Begehren soll das Volk innert 24 Monaten entscheiden.

Bisher galt bei der Einreichung der Unterschriften für eine Initiative im Baselbiet keine Frist. Mit einer Frist soll gemäss der Regierung vermieden werden, dass sich eine Unterschriftensammlung über Jahre hinzieht.

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