Hölstein: Temporäres Fahrverbot

Gemeinde Hölstein
Gemeinde Hölstein

Liestal,

Auf dem Bündtenweg, Erliweg, Hausmattstrasse und Weierweg herrscht ein temporäres Fahrverbot.

Fahrverbot
Ein Fahrverbot. (Symbolbild) - Pixabay

Die einspurige Verkehrsführung auf der Hauptstrasse im Zusammenhang mit den Bauarbeiten des Projekts WBZU führt zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen auf dem Bündtenweg.

Der Bündtenweg wird zur Umfahrung des Baustellenbereichs auf der Hauptstrasse von Fahrzeuglenkern benutzt. Dieses Verhalten gefährdet in erster Linie die FussgängerInnen, da auf längeren Abschnitten des Bündtenwegs kein Trottoir vorhanden ist.

Nach Absprache mit der Verkehrspolizei des Kantons Basel-Landschaft wird zur Verbesserung der Situation das Gebiet «Bündtenweg Nord» zwischen den Abzweigungen Neuhausweg und Erliweg mit einem Fahrverbot (Verbot für Motorwagen und Motorräder) für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Durchfahrt für Fahrräder, E-Bikes und Motorfahrräder (kantonale Radroute) bleibt gewährleistet. Der Zubringerverkehr wird gestattet. Die temporäre Verkehrsbeschränkung gilt für den Zeitraum ab 1. Mai bis 31. Oktober 2021 für die Strassen Bündtenweg (Abschnitt Neuhausweg bis Erliweg), Erliweg, Hausmattstrasse und Weierweg.

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