Tempo 30 in vier Baselbieter Gemeinden

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Die vier Baselbieter Gemeinden Bottmingen, Maisprach, Oberwil, und Therwil dürfen Tempo 30 auf den Kantonsstrassen einführen. Das haben die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) sowie die Sicherheitsdirektion (SID) am Mittwoch bekannt gegeben.

In Zürich gibt es eine neue Tempo 30 Strecke.
In Zürich gibt es eine neue Tempo 30 Strecke. - Nau

Die Tempolimite haben die Behörden in drei Gemeinden bewilligt, weil die Lärmimmissionen höher sind als es der Grenzwert im Umweltschutzgesetz erlaubt, wie an einer Medienkonferenz in Liestal gesagt wurde. Das betrifft die Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil. In Maisprach dagegen will man mit Tempo 30 die Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse erhöhen.

Erste Umsetzungen erfolgen frühestens ab Sommer 2022. Es müssen die Fristen für mögliche Beschwerden abgewartet werden und der Kanton will auch den jetzigen Strassenlärm messen, um die Wirkung der Temporeduktion zu belegen.

Der Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) betonte: «Tempo 50 bleibt auf Kantonsstrassen die Regel.» Ausnahmen müssten begründet werden.

Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) ergänzte, dass der Kanton Basel-Landschaft mit Tempo 30 auf klar definierten Abschnitten der Kantonsstrassen verkehrs- und umweltpolitisch einen grossen Schritt mache.

Gemäss dem Gemeindepräsidenten von Oberwil und Präsidenten des Vereins «Region Leimental plus», Hanspeter Ryser (SVP), führt Tempo 30 zu weniger Lärm und somit zu mehr Lebensqualität in den Zentren.

Die Gemeindepräsidentin von Maisprach, Caroline Weiss (parteilos), zeigte sich erfreut, weil in ihrer Gemeinde kein Lärmproblem vorhanden war. Deshalb «blieb eine Unsicherheit, ob die Verkehrssicherheit als Argument genügend Gewicht hat».

Weitere Gemeinden wie Birsfelden, Binningen, Liestal, Münchenstein und Oltingen haben Tempo 30 auf bestimmten Kantonsstrassen angemeldet oder lassen dies prüfen.

Die Baselbieter Regierung hatte nach einer Anhörung vergangenen Herbst die Voraussetzungen und das Verfahren für Tempo 30 auf Kantonsstrassen definiert. Demnach tritt die Sicherheitsdirektion auf Gesuche von Gemeinden ein, wenn zum Beispiel in benachbarten Gemeindestrassen bereits Tempo 30 gilt oder die Bevölkerung diese Höchstgeschwindigkeit beschlossen hat.

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