Wie die Gemeinde Seltisberg berichtet, wird die Bevölkerung aufgefordert, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Die Gemeinde Seltisberg. - Bezirk Liestal (BL)
Die Gemeinde Seltisberg. - Bezirk Liestal (BL) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen die Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Strassenreglement der Gemeinde, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4.50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 Meter zurückzuschneiden. Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 Meter herunterzuschneiden.

Signale müssen gut sichtbar sein

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.

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