Ramlinsburg weist auf das Korrigendum der Landeskanzlei zum kantonalen Abstimmungsbüchlein vom 13. Juni 2021 hin.
Das Gemeindehaus Ramlinsburg im Bezirk Liestal (BL).
Das Gemeindehaus Ramlinsburg im Bezirk Liestal (BL). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Landeskanzlel weist die Stimmberechtigten darauf hin, dass in den kantonalen Abstimmungserläuterungen für den 13. Juni 2021 fälschlicherweise auch die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt wurden.

Weil der Fehler offensichtlich ist und weil die korrekten Empfehlungen im Abstimmungsbüchlein ebenfalls publiziert sind, sieht die Landeskanzlei von einem Versand des Korrigendums an die Stimmberechtigten ab.

Für die Abstimmung vom 13. Juni 2021 wurden im Abstimmungsbüchlein bei der kantonalen Vorlage Nr.6 «Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2020 betreffend Salina Raurica, Tramverlängerung Linie 14: Ausgabenbewilligung Projektierung und vorgezogener Landerwerb» fälschlicherweise auf Seite 3 die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt.

Den Stimmberechtigten wurden die Abstimmungsunterlagen durch die Gemeinden zugestellt. Die Landeskanzlei hat deshalb geprüft, ob allen Stimmberechtigten ein Korrigendum mit einem Zusatzversandzugestellt werden soll und sieht aus folgenden Gründen davon ab:

- Es ist gut erkennbar, dass es sich um Empfehlungen zu Vorlagen handelt, die am 13. Juni 2021 nicht zur Abstimmung stehen.

- Auf Seite 4 und Seite 12 des Abstimmungsbüchleins sind die Empfehlungen von Regierungsrat und Land rat korrekt wiedergegeben.

- Ein Zusatzversand mit einer Empfehlung von Regierungsrat und Landrat könnte als Behördenpropaganda verstanden werden.

Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen, hat die Landschreiberin die Baselbieter Gemeindengebeten, die vorliegende Medienmitteilung zusammen mit dem PDF des korrekten Abstimmungsbüchleins auf den Internetseiten der Gemeinden ebenfalls zu publizieren.

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