Wie die Gemeinde Ramlinsburg schreibt, sind Bäume und Sträucher an Strassen und Wegen bis Mitte April 2024 zurückzuschneiden, um Sicherheit zu gewährleisten.
Ortsschild der Gemeinde Ramlinsburg.
Ortsschild der Gemeinde Ramlinsburg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass Bäume, Sträucher und Einfriedungen an Strassen und Fusswegen permanent so zurückzuschneiden sind, dass Verkehr und Fussgänger nicht belästigt und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt sind.

Nachstehend werden die gängigen Regeln erwähnt. Die Dorfbevölkerung wird hiermit aufgefordert diesen Regeln bis spätestens Mitte April 2024 nachzukommen.

Ansonsten behält sich der Gemeinderat das Recht vor, das Zurückschneiden vornehmen zu lassen. Die Kosten dafür werden in diesem Falle direkt den fehlbaren Personen belastet.

Regelungen zu Bäumen und Sträuchern

Nach dem Gesetz über das Strassen- wesen dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 4,5 Meter und das Trottoir um mindestens 2,5 Meter überragen.

Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern. Einfriedungen an Strassen- kreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten sondern auch niedrig gehalten werden (höchstens 1,2 Meter hoch, Sicht nach links und rechts freihalten).

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