Wie die Gemeinde Oberdorf angibt, finden im Jahr 2024 die Gemeindewahlen statt. Der erste Wahlgang ist für den 22. September 2024 geplant.
Die Gemeindeverwaltung in Oberdorf. Zu Oberdorf gehören einige Einzelhöfe sowie das Kurhaus Weissenstein und das Bergrestaurant Hinter Weissenstein.
Die Gemeindeverwaltung in Oberdorf. Zu Oberdorf gehören einige Einzelhöfe sowie das Kurhaus Weissenstein und das Bergrestaurant Hinter Weissenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 hat die Bevölkerung JA zur neuen Gemeindeordnung gesagt.

Damit werden am 1. Januar 2025 die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde zur Einheitsgemeinde zusammengelegt.

Gemäss den Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung wird die Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Gemeinderates, welche für die Amtsdauer 2020 bis 2024 gewählt sind, ausserordentlich bis 31. Dezember 2024 verlängert.

Wahlen im Gemeinderat

Die Mitglieder des Gemeinderates, welche für die Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählt sind bleiben im Amt.

Für drei Mitglieder des Gemeinderates endet die ordentliche Amtsperiode 2020 bis 2024.

Zudem endet die Amtsperiode für das Präsidium und das Vizepräsidium, welche jeweils auf zwei Jahre (2022 bis 2024) gewählt sind.

Die amtierenden Mitglieder des Gemeinderates haben sich betreffend Fortsetzung ihrer Behördentätigkeit beraten.

Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindepräsidium

Die ordentliche Amtsperiode 2020 bis 2024 als Mitglied des Gemeinderates neigt sich dem Ende zu für Judith Odermatt-Fallegger von der FDP (seit 2012) und Adrian Scheuber von Die Mitte (seit 2016).

Judith Odermatt-Fallegger und Adrian Scheuber stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl zur Verfügung.

Marina Grossrieder tritt bei den Wahlen 2024 nicht mehr an.

Judith Odermatt-Fallegger (FDP, Mitglied seit 2012, Präsidentin seit 2014) stellt sich als Gemeindepräsidentin für eine nächste Amtsperiode von zwei Jahren (2024 bis 2026) zur Verfügung.

Gemeindevizepräsidium

Adrian Scheuber (Die Mitte, Mitglied seit 2016, Vizepräsident seit 2020) stellt sich als Gemeinde vizepräsident für eine nächste Amtsperiode von zwei Jahren (2024 bis 2026) zur Verfügung.

Durch die Annahme der neuen Gemeindeordnung und der Zusammenlegung der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde erübrigt sich eine Erneuerungswahl beim Schulrat.

Die Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Schulrates, welche für die Amtsdauer 2020 bis 2024 gewählt sind, wird ebenfalls ausserordentlich bis 31. Dezember 2024 verlängert.

Mit der Einheitsgemeinde per 1. Januar 2025 endet die Amtsdauer aller gewählten Mitglieder des Schulrates automatisch.

Amtsantritt für 1. Januar 2025 geplant

Die Termine für die kommenden kommunalen Wahlen sind wie folgt festgelegt. Einreichung der Wahlvorschläge bis Montag, den 5. August 2024, um 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, den 22. September 2024, statt.

Ein zweiter Wahlgang (falls erforderlich) ist für Sonntag, den 3. November 2024, vorgesehen.

Der Amtsantritt ist für Mittwoch, den 1. Januar 2025, geplant.

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