Niederdorf: Leinenpflicht für Hunde
Die Leinenpflicht für Hunde gilt in Niederdorf vor allem während der Hauptsetz- und Bruzeit heimischer Wildtiere.
Gemäss § 38 des kantonalen Jagdgesetzes sind in den Monaten April bis Juli, also während der Hauptsetz- und Brutzeit unserer heimischen Wildtiere, alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
Eine Leinenpflicht für Hunde gilt auch in der übrigen Zeit, wenn sie nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, so die Gemeinde Niederdorf.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners zu beseitigen. Nichtbefolgen des kommunalen Hundereglements kann mit Bussen bis CHF 1‘000.00 bestraft werden (§ 10).