Das Kantonsspital Baselland (KSBL) will nicht auf einen Entscheid des Schiedsgerichts warten und hebt die Löhne der Mitarbeitenden rückwirkend per 1. Januar an.
Kantonsspital Basel-Land
Das Kantonsspital Basel-Land. (Archivbild) - Keystone
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Das Kantonsspital Baselland (KSBL) will nicht länger auf einen Entscheid des Schiedsgerichts warten und hebt die Löhne der Mitarbeitenden rückwirkend per 1. Januar 2022 an. Über den Verteilschlüssel waren sich Sozialpartner und Spital nicht einig geworden.

Vorgesehen ist eine Erhöhung von 0,4 bis 0,8 Prozent. Der Verwaltungsrat hat am Donnerstag, 23. Juni 2022, entschieden, die Lohnentwicklung 2022 wie von der Geschäftsleitung geplant umzusetzen, wie das KSBL mitteilte.

Somit prescht das KSBL einem Entscheid des Schiedsgerichts vor. Dieses war eingeschaltet worden, nachdem es zu keiner Einigung mit den Sozialpartnern über das Ausschüttungs-Modell gekommen war.

Entscheid des Schiedsgerichts wird erst für das vierte Quartal erwartet

Gemäss Mitteilung ist die Zusammenstellung des Schiedsgerichts seit fünf Monaten hängig. Mit einem Entscheid rechnet das KSBL im vierten Quartal. Für die Mitarbeitenden des KSBL sei dies eine unzumutbare Situation, heisst es weiter im Communiqué.

Deshalb werde die Lohnerhöhung auf den frühst möglichen Zeitpunkt rückwirkend per 1. Januar 2022 umgesetzt.

Das KSBL fühlt sich in seinem Vorgehen bestärkt: So habe das Stimmvolk vergangenen November mit Annahme der Pflegeinitiative gezeigt, dass einzelne Berufsgruppen speziell behandelt werden sollten. Diesen öffentlichen Willen setze das KSBL auch in der Lohnentwicklung um, heisst es weiter.

Wie eine Sprecherin des KSBL auf Anfrage sagte, erhalten allen voran Mitarbeitende in der Pflege eine höhere Lohnerhöhung von 0,8 Prozent.

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