Liestal: Leinenpflicht für Hunde im Wald vom 1. April bis Ende Juli

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Liestal,

Im Kanton Baselland gilt die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an den Waldsäumen vom 1. April bis zum 31. Juli.

Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.

Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Jagdgesetz und kann zu einer Busse und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Wildernde Hunde dürfen von der Jagdaufsicht erlegt werden, so berichtet die Gemeinde Liestal.

Kommentare

Weiterlesen

Dirk Baier Staatsverweigerer
810 Interaktionen
NDB schaltet sich ein
Chris Oeuvray.
129 Interaktionen
Boomer-Narzissmus

MEHR AUS BASELLAND

BLKB
4 Interaktionen
Debakel
Zwingen
Tobias Schalow
Standort Pratteln BL