Liestal: Leinenpflicht für Hunde im Wald vom 1. April bis Ende Juli
Im Kanton Baselland gilt die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an den Waldsäumen vom 1. April bis zum 31. Juli.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.
Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Jagdgesetz und kann zu einer Busse und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Wildernde Hunde dürfen von der Jagdaufsicht erlegt werden, so berichtet die Gemeinde Liestal.