Liestal

Liestal BL: Bade- und Betretungsverbot für fast alle Gewässer

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet der Kantonale Führungsstab ab 31. Juli 2026 das Baden, Betreten und Fischen in allen Fliessgewässern – ausser Rhein und Teilen der Birs.

Liestal BL
Liestal BL: Bade- und Betretungsverbot für fast alle Gewässer. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Allgemeine Lage

Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.

Neue zusätzliche Massnahme

Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.

Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.

Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

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