Lausen

Lausen organisiert Häckseldienst und Altmetallsammlung

Nau.ch Lokal
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Liestal,

Wie die Gemeinde Lausen informiert, wird am 28. Oktober 2022 eine Altmetallsammlung und am 12. November 2022 ein Häckseldienst durchgeführt.

Das Gemeindehaus Lausen.
Das Gemeindehaus Lausen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Um das eigene Kompostieren zu fördern, bietet die Gemeinde Lausen am 12. November 2022 ein Häckseln (Schreddern) von Baum- und Strauchschnittgut an.

Das Häckseln wird von Landwirt Heinz Plattner besorgt. Aus Kosten- und Zeitgründen wird eine Mithilfe der Anlieferer erwartet.

Der genaue Zeitplan an jedem Ort kann zum Voraus nicht abgeschätzt werden.

Am Morgen ist das Häckseln im nördlichen Dorfteil der Hauptstrasse und am Nachmittag im südlichen Dorfteil (Furlen) vorgesehen.

Gehäckselt werden kann nur hartes Material

Das Häckselgut (nur hartes, hackbares Material, wie zum Beispiel Äste) ist auf diesen Termin am Strassenrand vor der Liegenschaft bereitzustellen (gute Zufahrt erforderlich).

Allfälliges Material auf der Strasse ist nach dem Häckseln sofort wegzuräumen.

Falls man von diesem Angebot Gebrauch machen will, dann kann man sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

Das Häckseln bis maximal 10 Minuten ist gratis. Jeder weitere Kubikmeter kostet 5 Franken. Für die Bezahlung wird nach dem Häckseln ein Einzahlungsschein abgegeben.

Der Häckseldienst ist auch ausserhalb des Aktionstags möglich

Ausserhalb dieser Aktion kann Heinz Plattner auch direkt für das Häckseln von Material telefonisch angefragt werden. Dieser Dienst ist kostenpflichtig.

Die Metallsammlung (Eisen, Kupfer, Messing, Aluminium und so weiter) erfolgt durch die Firma Anton Saxer AG, Pratteln.

Das Altmetall sollte vor 7 Uhr für die Abholung bei den markierten Sammelstellen bereitgestellt und eventuell als «Altmetall» bezeichnet sein.

Fremdteile sind zuvor vom Metall zu entfernen. Für die Entsorgung von Weissblechdosen sind die Container der öffentlichen Sammelstellen zu verwenden.

Grosse Gegenstände sind gebührenpflichtig

Grosse Gegenstände wie Velos (maximales Gewicht 50 Kilogramm und maximale Länge 1,50 Meter) sind wie das Sperrgut gebührenpflichtig und mit drei Kehricht-Gebührenmarken zu versehen.

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