Wie die Gemeinde Lausen mitteilt, müssen ukrainische Flüchtlinge ihre Hunde bei der Datenbank Amicus registrieren. Über Gebührenhöhe entscheiden die Gemeinden.
Das Gemeindehaus Lausen.
Das Gemeindehaus Lausen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat entschieden, dass Hunde von Flüchtlingen aus der Ukraine, welche einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, in Amicus registriert werden müssen.

Ursprünglich wurde davon abgesehen, und die Hunde wurden lediglich beim Veterinärdienst erfasst.

Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies 59 Hunde, welche mit ihren ukrainischen Haltern eingereist sind.

Hundestuer kann ganz oder nur teilweise entfallen

Die Registrierung der beim Veterinärdienst gemeldeten Hunde wurde aufgrund des Entscheides des BLV zwischenzeitlich durch das ALV (Veterinärdienst) vorgenommen, sodass nun alle bei Lausen registrierten Hunde auch in Amicus erfasst sind.

Inwieweit die Gemeinden für Flüchtlinge aus der Ukraine eine Gebührenreduktion oder –befreiung vorsehen, liegt in deren Ermessen.

Nach dem kantonalen Hundegesetz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Hunde, welche von Flüchtlingen gehalten werden, von der Gebühr ganz oder teilweise zu befreien.

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