Kanton Basel-Landschaft: Tempo 30 kommt – aber nur auf kurzen Abschnitten

Der Kanton Basel-Landschaft heisst die Tempo-30-Anträge von Münchenstein und Birsfelden teilweise gut. Die Publikation erfolgt am 3. September 2026.

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Kanton Basel-Landschaft: Tempo 30 kommt – aber nur auf kurzen Abschnitten (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinden Münchenstein und Birsfelden haben Anträge zur Einführung von Tempo 30 auf verschiedenen Strassenabschnitten eingereicht. Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 27. März 2026, mit dem die Beschwerden gegen die Tempo-30-Anordnungen in Bottmingen, Oberwil und Therwil abgewiesen wurden, haben die Sicherheitsdirektion (SID) und die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) die Gesuche anhand eines verkehrstechnischen Gutachtens geprüft.

Die Prüfung kommt zum Schluss, dass den Anträgen teilweise entsprochen werden kann. In Münchenstein umfasst dies einen Abschnitt auf der Hauptstrasse von rund 440 m im Dorfkern. In Birsfelden erstrecken sich die genehmigten Abschnitte über den Zentrumsbereich der Hauptstrasse (ca. 600 m), die Rheinfelderstrasse (ca. 420 m) und die Muttenzer- / Birseckstrasse (ca. 180m).

Die entsprechenden Verkehrsanordnungen werden am 3. September 2026 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publiziert. Die angeordneten Massnahmen können nach Ablauf der Rechtsmittelfrist und unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden umgesetzt werden.

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