Kanton Basel-Landschaft: Schulferien bleiben, wie sie sind
Eine Befragung in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zeigt: Die heutige Ferienregelung erhält die grösste Unterstützung. Sie bleibt unverändert.

Die Schülerinnen und Schüler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben 14 Wochen Schulferien pro Jahr. Die beiden Kantone legen die Schulferientermine jeweils gemeinsam für mehrere Jahre fest. Von November 2025 bis Januar 2026 führten sie eine Befragung zur künftigen Verteilung der Schulferien durch.
Anlass dafür waren parlamentarische Vorstösse in beiden Kantonen, die eine Neuverteilung der Schulferien angeregt hatten. Neben der heutigen Ferienregelung wurden fünf Varianten geprüft. Diese sahen unter anderem fixe Frühlingsferien, spätere Herbstferien oder eine Verschiebung einer Ferienwoche von den Sommer- in die Herbstferien vor.
Ziel war es, die Ferien gleichmässiger über das Schuljahr zu verteilen.
Von den insgesamt 3'000 eingeladenen Erziehungsberechtigten beteiligten sich 877 an der Befragung. Zusätzlich nahmen zahlreiche Anspruchsgruppen Stellung, darunter Vertretungen von Schulen, Lehrpersonen, Gemeinden, Parteien, Verbänden und weiteren Organisationen.
Heutige Regelung erhält grösste Unterstützung
Sowohl bei den Erziehungsberechtigten als auch bei den Anspruchsgruppen erhielt die heutige Ferienregelung die höchste Zustimmung. Auch bei der Frage nach den bevorzugten Varianten wurde die bestehende Regelung am häufigsten als erste Wahl genannt. Einzelne Änderungsvorschläge fanden ebenfalls Unterstützung.
Insbesondere fixe Frühlingsferien wurden von einem Teil der Befragten positiv beurteilt. Keine andere Variante erreichte jedoch eine ähnlich breite Unterstützung wie die heutige Regelung.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft und der Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt halten deshalb an der bestehenden Verteilung der Schulferien fest. Die aktuelle Schulferienregelung bleibt in beiden Kantonen unverändert. Die Schulferien sind zurzeit bis zum Schuljahr 2031/32 festgelegt.






