Kanton Basel-Landschaft: Quellenbesteuerte warten länger auf Prämienverbilligung
Im Kanton Basel-Landschaft dauert das Verfahren für quellenbesteuerte Personen länger. Ab 2028 entfällt das Antragsformular und der Ablauf wird einfacher.

wie behebt der Regierungsrat die Benachteiligung quellenbesteuerter Personen mit tiefem Einkommen?»
Das Verfahren bis zur Prämienverbilligungsverfügung von quellenbesteuerten Personen kann nicht im gleichen Mass automatisiert werden wie das Verfahren von ordentlich veranlagten Personen. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) kann den teilweise sehr zeitaufwendigen Prozess bis die Daten im Quellensteuerregisters vollständig und korrekt vorliegen nicht beeinflussen. Erst mit Einführung des neuen Prämienverbilligungsmodells per 1. Januar 2028 kann seitens SVA BL das manuelle Verfahren vereinfacht werden.
Konkret wird künftig auf das Antragsformular von quellenbesteuerten Personen verzichtet.






