Kanton Basel-Landschaft: Mehr Geld für die Behindertenhilfe ab 2027
Der Regierungsrat erhöht die Normkosten der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Landschaft um 0,5 Prozent. Auch die Wegabgeltung wird neu geregelt.

Der Regierungsrat hat ab 2027 einen Teuerungsausgleich in Höhe von 0,5 Prozent auf die Normkosten der Behindertenhilfe beschlossen. Ferner wird die Wegabgeltung für Leistungen der ambulanten Wohnbegleitung neu subjektorientiert ausgestaltet. Sie orientiert sich ab 2027 an den Fahrtwegen zum Wohnort der jeweiligen Leistungsbeziehenden.






