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    Kanton Basel-Landschaft: Korrektur bei den «Sitzsprüngen»

    Kanton Basel-Landschaft
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    Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, nimmt die Landeskanzlei am provisorischen Ergebnis vom Wahlsonntag eine Korrektur in der Wahlregion zwei vor.

    Basel-Land
    Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft. (Symbolbild) - keystone

    Mit der heutigen Publikation der amtlichen Ergebnisse der Landratswahlen nimmt die Landeskanzlei gegenüber dem provisorischen Ergebnis vom Wahlsonntag eine Korrektur bei den sogenannten «Sitzsprüngen» in der Wahlregion zwei vor, welche die Wahlkreise Reinach, Münchenstein, Muttenz und Laufen umfasst.

    Die Sitzwanderung zwischen den vier Wahlkreisen wurde am Wahlsonntag durch die eingesetzte Wahlsoftware falsch berechnet.

    Die vorgenommene Korrektur hat sowohl bei der Parteienstärke als auch bei der Anzahl Parteisitze im Landrat keine Änderungen zur Folge.

    Neu wandert von der Partei Die Mitte BL ein Mandat vom Wahlkreis Münchenstein in den Wahlkreis Laufen und nicht in den Wahlkreis Reinach.

    Mandate gehen an andere Wahlkreise

    Von der EVP geht ein Mandat vom Wahlkreis Muttenz in den Wahlkreis Reinach und nicht in den Wahlkreis Laufen.

    Wie bereits am Wahlsonntag kommuniziert, wandert zudem ein Mandat der GLP vom Wahlkreis Münchenstein in den Wahlkreis Laufen.

    Durch die Korrektur erhalten Regina Weibel aus Dittingen von Die Mitte BL aus dem Wahlkreis Laufen und Simone Buser aus Reinach von der EVP aus dem Wahlkreis Reinach neu einen Sitz im Landrat.

    Christian Helfenstein aus Aesch von Die Mitte BL aus dem Wahlkreis Reinach und Dany Hugelshofer aus Grellingen von der EVP aus dem Wahlkreis Laufen wurden am Wahlsonntag fälschlicherweise einen Sitz zugesprochen

    Prüfung der provisorischen Wahlergebnisse durch die Landeskanzlei

    Im Nachgang zu den Wahlen prüft die Landeskanzlei jeweils die provisorischen Wahlergebnisse, bevor das amtliche Schlussergebnis im Amtsblatt publiziert wird.

    Dazu gehört, dass die Wahlprotokolle der einzelnen Wahlbüros mit den am Wahlsonntag erfassten Zahlen abgeglichen werden.

    Da das Baselbieter Wahlsystem bei der Zuteilung der Parteimandate in den vier Wahlregionen Sitzverschiebungen unter den Wahlkreisen einer Region vorsieht, ist die Prüfung dieser Sitzsprünge ebenfalls ein Teil der Kontrolle.

    Dabei wurde entdeckt, dass das System in der Wahlregion zwei die Sitzsprünge falsch berechnet hat. Zusammen mit der verantwortlichen Software-Firma wurde der Fehler behoben.

    Bisherige Wahlen vom Programmierfehler nicht betroffen

    Der vorliegende Fall, dass innerhalb einer Region zwei Wahlkreise (Münchenstein und Muttenz) Sitze an zwei andere Wahlkreise (Reinach und Laufen) abgeben müssen, ist bisher nicht vorgekommen.

    Deshalb kann ausgeschlossen werden, dass die eingesetzte Software bei bisherigen Wahlen diese Fehlberechnung ebenfalls gemacht hat.

    Im Zusammenhang mit der Prüfung der provisorischen Wahlergebnisse gab es zudem in einer Gemeinde noch Korrekturen, da das lokale Wahlbüro am Wahlsonntag 21 Wahlcouverts nicht mitgezählt hatte.

    Diese Korrektur ändert sowohl bei den Regierungsrats- als auch bei den Landratswahlen nur die jeweiligen Summen bei der Anzahl Stimmen, hat aber sonst keine Auswirkungen.

    Wahlrechtsreform ist unterwegs

    Der Landrat hat am 15. September 2022 eine Vorlage (Geschäft 2019/733) beschlossen, nach der das kantonale Wahlrecht überprüft und optimiert werden soll.

    Der Landrat hat dazu den Regierungsrat beauftragt, eine Revision vorzunehmen, damit zur Bestellung des Landrats die proportionalen Parteistärken künftig besser abgebildet und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen reduziert werden.

    Das revidierte Wahlrecht soll bei den Gesamterneuerungswahlen 2027 erstmals zur Anwendung gelangen.

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