Kanton Basel-Landschaft: Kantonaler Richtplan wird erstmals gesamthaft überprüft
Der Kanton Basel-Landschaft überprüft seinen Richtplan erstmals seit 2009 gesamthaft. Die öffentliche Vernehmlassung läuft bis zum 31. Januar 2027.

Der Regierungsrat hat den Entwurf der Landratsvorlage zur Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Im ersten Teilpaket werden das Raumkonzept sowie der Sachbereich Verkehr und Mobilität umfassend überprüft, aktualisiert und neu strukturiert. Eine wichtige Grundlage dafür bildet die Mobilitätsstrategie des Kantons, die der Regierungsrat ebenfalls verabschiedet hat.
Der Kantonale Richtplan (KRIP) legt die angestrebte räumliche Entwicklung des Kantons behördenverbindlich fest und koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten. Erstmals seit seinem Erlass 2009 wird er nun gesamthaft überprüft und aktualisiert. Die räumlichen Verhältnisse sowie die rechtlichen und strategischen Rahmenbedingungen haben sich seither deutlich verändert.
Die bestehenden Festlegungen werden auf ihre Aktualität, Kohärenz und Wirksamkeit überprüft und, wo nötig, angepasst werden. Den Entwurf der entsprechenden Landratsvorlage hat der Regierungsrat in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.
Raumkonzept sowie Verkehr und Mobilität im Fokus
Mit dem ersten Teilpaket werden das Raumkonzept sowie der Sachbereich Verkehr und Mobilität gesamthaft überarbeitet. Das Raumkonzept von 2019 wird unter Berücksichtigung aktueller kantonaler Strategien und Grundlagen unter anderem in den Bereichen Mobilität, Landschaft, Klima, Energie und Wasser weiterentwickelt. Damit zeigt es in einer räumlichen Gesamtschau auf, wie sich die verschiedenen Entwicklungen, Strategien und Interessen auch in Zukunft vereinbaren lassen.
Das Kapitel Verkehr und Mobilität wird gesamthaft aktualisiert und um neue Themen ergänzt. Dazu gehören insbesondere Güterverkehr und Logistik, die Hierarchisierung des Radroutennetzes mit der Einführung von Velovorzugsrouten sowie der Freizeitveloverkehr.
Mit der vom Regierungsrat verabschiedeten ersten kantonalen Mobilitätsstrategie legt der Kanton fest, wie sich das Verkehrssystem bis 2040 entwickeln soll. Die Strategie bildet auch die fachliche Grundlage für die Überarbeitung des Richtplan-Kapitels «Verkehr und Mobilität». Ziel ist eine gute gesamtverkehrliche Erreichbarkeit bei hoher Lebensqualität und die sparsame Nutzung von Ressourcen.
Fünf gleichwertige Stossrichtungen prägen die Strategie:
1. Der öffentliche Verkehr wird weiter gestärkt und ausgebaut.
2. Fussgängerinnen, Fussgänger und Velofahrende erhalten sichere, durchgängige Wege.
3. Der motorisierte Individualverkehr wird effizienter organisiert und alternative Antriebe werden gefördert.
4. Die Nutzung neuer Technologien und eine bessere Vernetzung schaffen zusätzliche Möglichkeiten.
5. Verkehr und Raumplanung werden konsequent aufeinander abgestimmt.
Die Strategie umfasst 39 Kernmassnahmen, davon sind 27 neu. Die Umsetzung beginnt ab 2027 und erfolgt etappenweise, abhängig von den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Die Senkung der Treibhausgasemissionen ist ein zentrales Ziel der Strategie. Sie ist daher eng mit der kantonalen Klimastrategie verknüpft und verbindet gute Erreichbarkeit mit einer sicheren, klima- und umweltverträglichen sowie langfristig tragfähigen Mobilität.
Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans erfolgt in Teilpaketen
Die Gesamtüberprüfung wird in einem zweiten Teilpaket fortgeführt. Hier stehen unter anderem die Weiterentwicklung der Siedlungs-, Arbeits- und Entwicklungsgebiete, der Sachbereich Landschaft und die Energieversorgung im Fokus. Ausserdem werden die neuen Bundesvorgaben zum Bauen ausserhalb der Bauzonen (RPG 2) umgesetzt.
Öffentliche Vernehmlassung
Die öffentliche Vernehmlassung zur Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans – Teilpaket 1 – und zur Anpassung 2026 dauert vom 23. September 2026 bis zum 31. Januar 2027.






