Kanton Basel-Landschaft: Kanton zahlt Gemeinden 28 Millionen im Asylbereich
Der Kanton Basel-Landschaft will die Folgen des Bundes-Entlastungspakets für die Gemeinden abfedern – mit 28,2 Millionen Franken für 2027 und 2028.

Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Mit einer befristeten Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 soll der Kanton die finanziellen Auswirkungen des Entlastungspakets 2027 des Bundes auf die Baselbieter Gemeinden abfedern. Damit will der Regierungsrat Planungssicherheit schaffen und Zeit gewinnen, um mit den Gemeinden eine langfristige Neuordnung der Aufgaben und Finanzierungsstrukturen im Asylbereich zu erarbeiten.
Im Januar 2027 tritt das Entlastungspaket 2027 (EP27) des Bundes in Kraft. Mit dem EP27 verkürzt der Bund unter anderem die Dauer seiner finanziellen Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich. Dies führt zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Baselbieter Gemeinden.
Der Regierungsrat legt nun die gesetzlichen Grundlagen für eine befristete Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 vor. Der Kanton soll sich an den wegfallenden Bundesabgeltungen beteiligen und damit die finanziellen Auswirkungen des EP27 im Asylbereich auf die Gemeinden gezielt abfedern. Die Finanz- und Kirchendirektion hat die Vorlage mit Einbezug des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) erarbeitet.
Auswirkungen des EP27
Mit dem EP27 entfallen ab 2027 Bundesabgeltungen für Personen mit Status S und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz aufhalten und für die bis anhin während 10 bzw. 7 Jahren Gelder ausgerichtet wurden. Die Gemeinden bleiben trotz geänderter Finanzierung weiterhin für die Unterbringung, Betreuung und Integration dieser Personen zuständig. Dies führt im Kanton Basel-Landschaft zu einer erheblichen Lastenverschiebung vom Bund auf die Gemeinden.
Für die Gemeinden entstehen durch das EP27 Millionen Franken im Jahr 2028. Mit der Überweisung von drei dringlichen Vorstössen zum Thema hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, die Auswirkungen des EP27 zu prüfen und bis August 2026 eine Übergangslösung vorzulegen.
Übergangslösung für 2027 und 2028
Mit der Vorlage legt der Regierungsrat dem Landrat die gesetzlichen Grundlagen für eine befristete Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 vor. Die Übergangslösung ergänzt das bestehende Abgeltungssystem im Asylbereich. Die ergänzende Abgeltung wird für Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig aufgenommene Personen mit einer Aufenthaltsdauer zwischen fünf und sieben Jahren ausgerichtet.
Dabei wird sowohl die tatsächliche Belastung als auch die Aufgabenerfüllung der Gemeinden berücksichtigt.
stv. Medienmitteilung, Generalsekretärin19. August 2026 1/2 Leiterin Kommunikation Martina Rupp Rheinstrasse 33b Kantonsbeteiligung von 28,2 Millionen Franken Für die Umsetzung der Übergangslösung beantragt der Regierungsrat dem Landrat für die Millionen Franken für das Jahr 2028. Mit der ergänzenden kantonalen Abgeltung kann ein Grossteil der durch das EP27 verursachten Mindereinnahmen der Gemeinden kompensiert werden.
Wenn zudem die Entlastung über die individuelle Prämienverbilligung (IPV) berücksichtigt wird, die für Personen ausgerichtet wird, für die keine Bundesabgeltungen mehr fliessen, ergibt sich für die Gemeinden eine weitgehende Abfederung der zusätzlichen finanziellen Belastung.
Langfristige Lösung in Erarbeitung
Die Übergangslösung soll überdies den notwendigen Handlungsspielraum schaffen, um für die Zeit ab 2029 das kantonale Asyl- und Flüchtlingssystem neu aufzustellen. Im Rahmen des bereits gestarteten Projekts «Optimierungen im Asylbereich» sollen gemeinsam mit den Gemeinden nachhaltige Lösungen für die Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Asyl- und Flüchtlingsbereich erarbeitet werden.






