Kanton Basel-Landschaft: Bildungsgesetzgebung wird angepasst
Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, erfolgt das Inkrafttreten der Gesetzes- und Dekretsänderungen in der Bildungsgesetzgebung gestaffelt.

Das Inkrafttreten der Gesetzes- und Dekretsänderungen in der Bildungsgesetzgebung im Zusammenhangmit den Führungsstrukturen erfolgt gestaffelt.
Damit die Gemeinden den Grundsatzentscheid über die Wahl ihres Führungsmodells treffen können, werden die notwendigen Bestimmungen des Bildungsgesetzes und des Gemeindegesetzes gemäss Landratsvorlage 2021/568 am 1. April 2023 in Kraft gesetzt.
Die übrigen Gesetzes- und Dekretsbestimmungen der Landratsvorlagen 2021/567 und 2021/568 treten am 1. August 2024 in Kraft.