Kanton Basel-Landschaft: Gemeinden drohen Millionen-Ausfälle im Asylbereich
Das Entlastungspaket des Bundes kostet die Baselbieter Gemeinden 2027 rund 9,7 Millionen Franken. Der Kanton will die Ausfälle mit Abgeltungen abfedern.

Beantwortung der Interpellation 2026/5867 «Drohender Millionen-Kostenschub im Asylwesen wegen den Ukrainerinnen und Ukrainern: Was macht Baselland beim Wechsel von Status S zu Status B?»
Ab 2027 führt das Entlastungspaket 2027 (EP27) des Bundes im Asylbereich zu erheblichen. Landeskanzlei Mindereinnahmen für die Baselbieter Gemeinden. Allein bei Personen mit Schutzstatus S Franken geschätzt.
Hinzu kommt, dass die Bundesabgeltungen für Personen mit Schutzstatus S nach mehr als fünf Jahren Aufenthalt auch ohne das EP27 reduziert worden wären, was die Gemeinden zusätzlich belastet hätte. Um die finanziellen Auswirkungen des EP27 abzufedern, sollen die Gemeinden in den Jahren 2027 und 2028 ergänzende Abgeltungen des Kantons erhalten.
Die Vorlage für die dafür erforderliche Gesetzesrevision wird zeitgleich mit der Interpellation dem Landrat vorgelegt. Bei den Unterstützungsansätzen zeichnet sich zudem eine Änderung ab: Der Bund plant, die Vorgaben für die Sozialhilfe von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung per März 2027 anzupassen. Damit würde die heutige bundesrechtliche Vorgabe entfallen, wonach Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung hinsichtlich der Höhe der Sozialhilfeleistungen der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt sind.
Künftig sollen die Kantone die Höhe der Unterstützungsleistungen selbst festlegen können. Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage des Bundesrats und beabsichtigt, die entsprechenden Anpassungen in den kantonalen Gesetzesgrundlagen zeitnah in die Anhörung zu geben.






