Kanton Basel-Landschaft: Einheitliche Gebühren an den Berufsfachschulen
Ab dem 1. Januar 2027 gilt im Kanton Basel-Landschaft eine neue Verordnung über die Gebühren in der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung.

Der Regierungsrat schafft mit der Verordnung über die Gebühren in der höheren Berufsbildung, der beruflichen sowie der berufsorientierten Weiterbildung und für Kurse zur Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener eine einheitliche und transparente Gebührenlandschaft an den durch den Kanton getragenen Berufsfachschulen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.






