Hölstein

Hölstein erinnert an Feuerwerks-Handhabung zum 1. August

Nau.ch Lokal
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Liestal,

Wie die Gemeinde Hölstein bekannt gibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk lediglich am 31. Juli sowie am 1. August erlaubt.

Feuerwerk
Feuerwerk (Symbolbild). - unsplash.com

Seit vielen Jahren spielen sich die 1. August-Feierlichkeiten in Hölstein im privaten Rahmen ab.

Die Gemeinde führt keine offizielle Feier durch. Das Feiern wird bewusst dem ungezwungenen und fröhlichen Zusammensein mit Familie, Nachbarn oder Freunden überlassen.

Die Gemeinde appelliert an Fairness und Vernunft. Es soll beim Abbrennen von Feuerwerk Rücksicht auf die Nachbarn und die Tierwelt genommen werden.

Feuerwerk-Reste sind ordnungsgemäss zu entsorgen

Das Abbrennen von Feuerwerk ist lediglich am 31. Juli sowie am 1. August erlaubt.

Wer bereits in den Tagen davor Feuerwerk abbrennt, kann gemäss Polizeireglement der Gemeinde Hölstein gebüsst werden.

Die beauftragte Sicherheitsfirma der Gemeinde wird im Vorfeld des Nationalfeiertags verstärkt Kontrollen durchführen.

Ausserdem bittet die Gemeinde, Überreste von Feuerwerken ordnungsgemäss zu entsorgen.

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