Hölstein BL: Budget 2027 mit Ertragsüberschuss – Steuerfuss bleibt gleich
Das Budget 2027 der Gemeinde Hölstein BL sieht einen Ertragsüberschuss von 42'360 Franken vor. Der Steuerfuss bleibt gleich, die Hundegebühren sinken.

Das Budget 2027 schliesst mit einem voraussichtlichen Ertragsüberschuss von CHF 42'360.00 ab.
Detailangaben zum Budget
Die Gehälter des Gemeinde- und Lehrpersonals wurden mit einem Teuerungsausgleich von 0.40 % gemäss Budgetbrief vom Kanton und dem gewohnten Erfahrungsstufenanstieg berechnet. Der Landrat entscheidet jeweils Ende des Jahres über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Der Teuerungsausgleich des Kantons betrifft automatisch die Gehälter des Gemeinde- und Lehrpersonals, welche ans Lohnsystem des Kantons gekoppelt sind.
Für die Schulsozialarbeit ist eine Erhöhung des Pensums einberechnet.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lampenberg wurde gemäss Vertrag von der Gemeindeversammlung bewilligt. Im Budget 2027 wurden die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Für die Aufteilung der Kosten wurde ein entsprechender Kostenverteiler für den Personalaufwand (Löhne) sowie den Sachaufwand, insbesondere für Ver- und Entsorgung, Software, Hardware und weitere Aufwendungen, festgelegt.
Im Bereich der Bildung sind diverse Anschaffungen wie beispielsweise Hardware, Mobiliar, Klimageräte und Softwaregebühren für die Notfallapp geplant.
Für die Schulanlage Rübmatt wurden im Budget 2027 verschiedene Anschaffungen und Unterhaltsarbeiten berücksichtigt. Geplant sind unter anderem die Beschaffung neuer Kühlschränke, von Kücheninventar sowie der Ersatz von Spielgeräten auf dem Spielplatz Rübmatt. Zusätzlich sind verschiedene Unterhaltsarbeiten vorgesehen, darunter der Ersatz der Eingangs- und WC-Türen sowie die Wartung und hygienische Kontrolle der Lüftungsanlage.
Im Bereich der Sozialhilfe kommt es zu einer Anpassung der Preise. Im Asylwesen tritt die Preisänderung bereits per 1. April 2027 in Kraft und im Bereich der Sozialhilfe folgt die Preisänderung per 1. Juli 2027.
Im Bereich Hundewesen tritt per 01.01.2027 das neue Reglement in Kraft inkl. neuer Hundegebühren. Die Hundegebühren für den ersten Hund wurden von CHF 110.00 auf CHF 100.00 gesenkt.
Die Hundegebühren für jeden weiteren Hund wurden von CHF 220.00 auf CHF 200.00 gesenkt.
Spezialfinanzierungen
Die drei Spezialfinanzierungen der Gemeinde Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfall sind sich selbst tragende Rechnungskreise, welche durch die Einnahmen von Gebühren finanziert werden. Es sind zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben für eine bestimmte Aufgabe. Sie sind deshalb in der Verwaltungsrechnung der Gemeinde integriert und verwenden die gleichen Aufwands- und Ertragsarten der laufenden Rechnung bzw. Aufgaben- und Einnahmearten der Investitionsrechnung.
Die Erfolgsrechnung einer Spezialfinanzierung schliesst buchhalterisch ausgeglichen ab.
Wasserversorgung Mehrertrag CHF 440'530.00
Abwasserbeseitigung Mehraufwand CHF 103'125.00
Abfallbeseitigung Mehrertrag CHF 10'105.00
Investitionskredite
Investitionsauslagen von mehr als CHF 150'000.00 müssen von der Gemeindeversammlung jeweils noch separat als Sondervorlage beschlossen werden. Neue einmalige Ausgaben unter diesem Grenzwert können gestützt auf Art. 15 der Gemeindeordnung zusammen mit dem Budget beschlossen werden.
Im Budget 2027 sind folgende Budget-Investitionskredite vorgesehen:
Ersatz Spielplatz Neumatt
Netzerweiterungen der Gemeinschaftsantenne
Microsilbeläge
Ausführung Tempo 30
Arealentwicklung Husmatt
Netzerweiterungen
GEP Massnahmen Sanierung diverse Kanalisationsabschnitte Nord und Süd
GEP Massnahmen Umsetzung Kanalfernsehaufnahmen restliches Gebiete
Weiterbearbeitung der Ausscheidung der Grundwasserschutzzone Oberfeld S3
Das Budget 2027 sowie der Aufgaben- und Finanzplan sind ab 6. November 2026 unter www.hoelstein.ch/Politik und Verwaltung/Gemeindeversammlung online abrufbar und können ab 12. November 2026 bei der Gemeindeverwaltung in Papierform eingesehen werden.
Der Gemeinderat beantragt,
a) das Budget 2027 der Einwohnergemeinde zu genehmigen.
b) den unveränderten Steuerfuss bei den natürlichen Personen von 63 % zu genehmigen.
c) den unveränderten Steuerfuss bei den juristischen Personen von 55 % zu genehmigen.










