Ab Freitag gilt im Kanton Baselland die Zertifikatspflicht auch für Besuche in einem Altenheim. Gleiches gilt für Spitäler.
Altenheim coronavirus
Eine Besucherin unterhält sich im Besuchsraum eines Altersheimes mit ihrer Angehörigen. Dabei werden sie von einer Scheibe getrennt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Baselland verschärft die Corona-Regeln für Altersheime und Spitäler.
  • Für Besucher gilt ab Freitag eine Zertifikatspflicht.

Im Kanton Baselland gilt ab Freitag für Besuche in einem Altenheim sowie in Spitälern eine Zertifikatspflicht. Zudem müssen sich Mitarbeitende von Heimen und Spitälern mit engem Kontakt neu zweimal in der Woche testen lassen.

Grund dafür sind die angespannte epidemiologische Lage und Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen. Die Regierung verstärke deshalb die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen. Dies teilte die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Donnerstag mit.

Testpflicht in Altenheim gilt auch für Geimpfte

Die Testpflicht gilt auch für geimpfte Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe. Dies «mit Schwerpunkt in der Behandlungspflege oder der Betreuung von besonders gefährdeten Personen». Sie müssen neu zweimal in der Woche am Programm «Breites Testen Baselland» mitmachen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind genesene Mitarbeitende mit engem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern.

Die entsprechende Verordnung tritt ab dem 19. November in Kraft und gilt gemäss Mitteilung bis auf Weiteres.

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