Baselland verfügt absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Der Kanton Baselland hat die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 für «gross» aufgestuft. Ab Donnerstag gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.

Der Mindestabstand zum Wald wurde auf 50 Meter festgesetzt, wie der Kantonale Krisenstab am Mittwoch mitteilte. Das gelte für alle Arten von Feuer, also auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Grills und das Wegwerfen von Zigaretten und Streichhölzern. Das Steigenlassen von Himmelslaternen sei generell verboten.
Im Hinblick auf den nahenden Nationalfeiertag ruft der Krisenstab auch in Siedlungsgebieten zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. Hier müsse ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
Weiter bezeichnet der Krisenstab die Wasserführung der Gewässer als sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach hätten bereits ausgefischt werden müssen. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stünden an.