Lenzburg: Gebührenerlass für Nutzung des öffentlichen Grundes

Stadt Lenzburg
Stadt Lenzburg

Lenzburg,

Der Stadtrat Lenzburg will von den Gastrobetrieben auch fürs Jahr 2021 keine Gebühren für die vertraglich vereinbarte Nutzung des öffentlichen Grundes erheben.

Die Stadt Lenzburg.
Die Stadt Lenzburg. - Nau.ch / jpix.ch

In Bezug auf die bundesrechtlichen oder kantonalen Vorgaben gelten weiterhin Einschränkungen für Gastrobetriebe. Deshalb gibt der Stadtrat die bereits bestimmten Erweiterungsflächen für die Gastrobetriebe auf öffentlichem Grund, wie bereits 2020, wieder frei und wird dafür auch keine Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes erheben. Vom Gebührenerlass ausgeschlossen sind ein Blumengeschäft sowie eine Apotheke.

Die betroffenen Gastrobetriebe werden angemessen über den Beschluss des Gebührenerlasses und der erweiterten Fläche informiert.

Kommentare

Weiterlesen

bauern
52 Interaktionen
Futter knapp
post
37 Interaktionen
Im Briefkasten

MEHR AUS LENZBURG

reinach
Reinach AG
Lehrer Coronakrise
Zufikon
Zufikon
Feuerwerk
Oberlunkhofen