Lenzburg: Gebührenerlass für Nutzung des öffentlichen Grundes

Stadt Lenzburg
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Der Stadtrat Lenzburg will von den Gastrobetrieben auch fürs Jahr 2021 keine Gebühren für die vertraglich vereinbarte Nutzung des öffentlichen Grundes erheben.

Die Stadt Lenzburg.
Die Stadt Lenzburg. - Nau.ch / jpix.ch

In Bezug auf die bundesrechtlichen oder kantonalen Vorgaben gelten weiterhin Einschränkungen für Gastrobetriebe. Deshalb gibt der Stadtrat die bereits bestimmten Erweiterungsflächen für die Gastrobetriebe auf öffentlichem Grund, wie bereits 2020, wieder frei und wird dafür auch keine Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes erheben. Vom Gebührenerlass ausgeschlossen sind ein Blumengeschäft sowie eine Apotheke.

Die betroffenen Gastrobetriebe werden angemessen über den Beschluss des Gebührenerlasses und der erweiterten Fläche informiert.

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