Wie die Gemeinde Seon angibt, können Einsprachen gegen die geplanten Verkehrsregelungen ab 10. November bis 11. Dezember 2023 eingereicht werden.
Retterswilerstrasse Seon
Retterswilerstrasse Seon. - Google Street View
Ad

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden zwei Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Auf der Retterswilerstrasse bei Parzelle 815 (Galgliwald) wird «Zonensignal Tempo 30» sowie in der Gegenrichtung das «Ende Zonensignal Tempo 30» angewendet.

Die Verkehrsbeschränkungen «Zonensignal Tempo 30» und «Ende Zonensignal Tempo 30» an den Standorten Retterswilerstrasse bei Parzelle 3475 sowie am Bachmattweg ab Reussgasse werden aufgehoben.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 10. November 2023 bis 11. Dezember 2023 bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Seon