Wie die Gemeinde Hallwil mitteilt, sind Hunderhalter verpflichtet, für ihre Hunde eine Hundetaxe zu entrichten und die Leinenpflicht zu beachten.
Das Gemeindehaus und die  Feuerwehr von Hallwil.
Das Gemeindehaus und die Feuerwehr von Hallwil. - Nau.ch / jpix.ch
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Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Die vom Regierungsrat festgesetzte Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund.

Die Rechnungen für die Hundetaxen 2023 werden im Mai 2023 an alle Hundehalter der Gemeinde Hallwil versandt.

Allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes sind der Gemeindekanzlei zu melden.

Alle Mutationen sind auch in AMICUS innert 10 Tagen vorzunehmen.

Entsorgung von Hundekot

Weiterhin informiert die Gemeinde, dass es sich für verantwortungsbewusste Hundehalter gehört, den Kot aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Entsprechende Beutel können bei der Gemeindekanzlei gratis bezogen werden. Das Polizeireglement regelt die Aufnahmepflicht für Hundekot.

Fehlbare Hundehalter können angezeigt/gebüsst werden. Es ist zudem verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten sind Hunde an der Leine zu führen.

Leinenpflicht für Hunde zur Brut- und Setzzeit

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere.

Zum Schutz der neugeborenen Rehkitze, aber auch der Junghasen und bodenbrütenden Vögel sind alle Hunde gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand sowie auch entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu führen.

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