Wie die Gemeinde Egliswil schreibt, liegen die Entwürfe der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland öffentlich auf.
Die Gemeindekanzlei Egliswil.
Die Gemeindekanzlei Egliswil. - Nau.ch / jpix.ch
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Parallel zur kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland im Sinne von § 3 Baugesetz (BauG) zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 15. Juni 2021 bis 15. August 2021 auf der Gemeindeverwaltung, 5704 Egliswil, auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Dokumente können auch im Anschluss heruntergeladen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5704 Egliswil, eingereicht werden. Ein Formular für die Eingaben kann ebenfalls heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Egliswil bezogen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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