Die Gemeinde Seon zählt die leer stehenden Wohnungen
Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz.
Deshalb führt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist das Bundesgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.
Danach ist die Mitarbeit an der Zählung für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Meldung soll bis Ende Mai 2024 erfolgen
Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (1. Juni 2024) unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, die Meldung an die Gemeindekanzlei Seon mittels untenstehendem Formular bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024 zuzustellen.