Wie die Gemeinde Seon mitteilt, sind die Liegenschaftseigentümer aufgerufen, bis spätestens 31. Mai 2023 ihre leeren Wohnungen der Verwaltung zu melden.
Die Einfahrt von Schafisheim nach Seon.
Die Einfahrt von Schafisheim nach Seon. - Nau.ch / jpix.ch
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Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz.

Deshalb führt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist das Bundesgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.

Danach ist die Mitarbeit an der Zählung für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Meldung soll bis Ende Mai 2024 erfolgen

Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (1. Juni 2024) unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, die Meldung an die Gemeindekanzlei Seon mittels untenstehendem Formular bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024 zuzustellen.

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