Boniswil: Sperrung Aabach-Abschnitt

Chantal Siegenthaler
Chantal Siegenthaler

Lenzburg,

Der Aabach-Abschnitt zwischen Hallwilersee und Schlosshallwyl darf während der Brutzeit nicht mehr befahren werden.

Luftmatratze
Auch Luftmatratzen sind während der Brutzeit verboten. - Manfred Antranias Zimmer / Pixabay

Neu darf der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl während der Brutzeit der Vögel (1. April bis 30. Juni) nicht mehr befahren werden. Darunter fallen alle Boote und andere Schwimmkörper aller Art. Auch Flosse und Luftmatratzen werden zu den Schwimmkörpern gezählt.

Hier finden Sie den Ausschnitt der aktuellen Ausgabe Umwelt Aargau.

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