Stadt erzielt Einigung nach Parkgebühren-Diebstahl
Nach Diebstahl über Jahre erhält die Stadt Laufen bis Ende Mai 2026 insgesamt 356'215 Franken zurück, nachdem eine Vergleichsvereinbarung geschlossen wurde.

Wie die Stadt Laufen schreibt, haben die Stadt und der ehemalige Mitarbeitende am 7. April 2026 eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der ehemalige Mitarbeitende, der Stadt Laufen bis am 31. Mai 2026 den Betrag von 356'215,75 Franken zu bezahlen. Damit setzt er ein Zeichen der Wiedergutmachung.
Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach den inzwischen pensionierten ehemaligen Mitarbeitenden am 25. März 2026 des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig. Das Strafgericht kam zum Schluss, dass während mehrerer Jahre Gelder aus der Parkuhr am Amthausplatz in Laufen entwendet worden waren.
Das Urteil des Strafgerichts ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Im Nachgang zur Urteilsverkündung suchte die Stadt Laufen mit dem Verurteilten das Gespräch, um eine rasche und verbindliche Lösung zum Ersatz ihres Schadens zu erreichen.
Mit Vollzug der nun unterzeichneten Vergleichsvereinbarung wird der im Zeitraum von 2011 bis 2021 entstandene Schaden im Umfang von 350'000 Franken ersetzt und die vom Strafgericht zugesprochene Parteientschädigung von 6'215,75 Franken bezahlt. Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Mitarbeitenden, welche vor dem genannten Zeitraum entstanden sind, unterliegen der Verjährung.
Laufen stärkt Kontrollen nach Einigung
Mit der getroffenen Einigung konnte eine Lösung erzielt werden, die im Interesse der Stadt Laufen und der Bevölkerung liegt. Sie ermöglicht, dass die Gelder innert nützlicher Frist an die Stadt zurückfliessen, ohne dass weitere langwierige und kostenintensive Verfahren geführt werden müssen.
«Mit dieser Vereinbarung konnten wir eine sachgerechte und tragfähige Lösung erzielen. Sie ermöglicht eine zeitnahe finanzielle Wiedergutmachung und schafft für alle Beteiligten Klarheit», erklärt Stadtpräsident Pascal Bolliger.
Die Stadt hat den Fall seit dem Aufkommen der ersten Verdachtsmomente konsequent aufgearbeitet. Sie erstattete Anzeige, arbeitete eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen und verfolgte ihre Ansprüche mit Nachdruck. Parallel dazu wurden die internen Abläufe überprüft und gezielt angepasst.
Insbesondere im Bereich des Bargeldverkehrs und der internen Kontrollen wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Zahlungen erfolgen heute weitgehend digital oder per Rechnung. Die verbleibenden Bargeldprozesse unterliegen klaren Kontrollmechanismen und dem Vier-Augen-Prinzip.
Vergleich bringt Klarheit und Abschluss
«Die Vorkommnisse haben die Stadt Laufen stark belastet», hält Stadtpräsident Pascal Bolliger fest. «Umso wichtiger ist es, dass wir den Sachverhalt konsequent aufgearbeitet, unsere Ansprüche durchgesetzt und gleichzeitig die notwendigen organisatorischen Konsequenzen gezogen haben.»
Für die Stadt Laufen stehen Integrität, Transparenz und die Einhaltung des geltenden Rechts weiterhin an oberster Stelle. Mit der Vergleichsvereinbarung kann die Angelegenheit in einem wesentlichen Punkt abgeschlossen werden. Die Stadt Laufen ist überzeugt, damit verantwortungsvoll im Interesse der Bevölkerung gehandelt zu haben.









