Wie die Gemeinde Zwingen mitteilt, werden Hundebesitzer gebeten, sich an einfache Regeln mit grosser Wirkung zu halten.
Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse.
Die Gemeindeverwaltung Zwingen an der Schlossgasse. - Nau.ch / Werner Rolli
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Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Schönes sein, wenn sich Besitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an gewisse «Spielregeln» halten.

Vierbeiner sollten sich nicht im Kulturland oder fremden Gärten austoben und sich nicht entlang von Gartenzäunen erleichtern.

Der Hundekot ist aufzunehmen und die Hundekotsäcklein in den dafür vorgesehenen Robidog zu entsorgen (Hundekotsäcklein können auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden).

Hunde sollen angeleint werden

Den Vierbeiner soll man anleinen, wenn Spaziergänger, Kinder, Radfahrer, Jogger und andere Passanten entgegenkommen.

Bei Begegnungen mit anderen Hunden gilt das Motto «alle oder keiner», entweder sind alle Hunde angeleint oder keiner.

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