Wie die Gemeinde Büsserach mitteilt, wird ab 2024 das kantonale Steueramt für die Rechnung und das Inkasso der Gemeindesteuern verantwortlich sein.
Die Gemeindeverwaltung an der Breitenbachstrasse in Büsserach.
Die Gemeindeverwaltung an der Breitenbachstrasse in Büsserach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Einwohnergemeinde Büsserach hat sich entschieden, ab dem 1. Januar 2024 den Bezug der Gemeindesteuern durch das kantonale Steueramt durchführen zu lassen (Einheitsbezug Steuern).

Ab dem Steuerjahr 2024 wird somit das kantonale Steueramt in Solothurn für die Rechnung und das Inkasso der Gemeindesteuern sowie der Feuerwehrersatzabgabe verantwortlich sein.

Die Gemeindesteuern werden in Zukunft zusammen mit den kantonalen Steuern in Rechnung gestellt.

Bezug der Kehrichtgebühren wird mit Wasserrechnung erfolgen

Für den Bezug der Gemeindesteuern der Steuerjahre bis und mit 2023 bleibt die Gemeindeverwaltung zuständig.

Der Bezug der Kehrichtgebühren, welcher bisher gemeinsam mit der Gemeindesteuerrechnung erfolgte, wird zukünftig zusammen mit der Wasserrechnung erfolgen oder, wo keine Wassergebührenrechnung vorhanden, separat in Rechnung gestellt werden.

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