Wie die Gemeinde Duggingen mitteilt, gilt im Wald und auch an den Waldsäumen vom 1. April bis 31. Juli 2023 für alle Hunde eine Leinenpflicht.
Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen.
Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Für viele Tiere in freier Wildbahn beginnt bald die Hauptsetz- und Brutzeit. Diese dauert von Anfang April bis Ende Juni.

In dieser Zeit sind Jungtiere durch streunende oder wildernde Hunde gefährdet.

Daher gilt im Wald und auch an den Waldsäumen vom 1. April bis 31. Juli 2023 für alle Hunde Leinenpflicht.

Ordnungsbussen drohen

Hundehalter, die sich nicht an die Leinenpflicht halten, können mit einer Busse bestraft werden.

Im Wald wildernde oder streunende Hunde und Katzen dürfen durch die Jagdaufsicht nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzerverhältnisse nicht geklärt werden können, abgeschossen werden.

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