Vorschriften angepasst: Weg frei für Sporthalle
Grosshöchstetten passt die Zonenvorschriften an, damit eine neue Dreifachsporthalle gebaut werden kann. Die Unterlagen liegen nun zur öffentlichen Einsicht auf.

Wie die Gemeinde Grosshöchstetten berichtet, hat der Gemeinderat im November 2022 entschieden, im zentralen Bereich der Schulanlagen am Alpenweg (ZöN 4) eine Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung zu erstellen und die zwei bestehenden Turnhallen zu ersetzen.
Vom 29. August 2024 bis 30. September 2024 wurde eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Während dieser Frist ist eine Mitwirkungseingabe erfolgt. In der Zwischenzeit wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Vorprüfung vorgenommen und die Unterlagen zu Handen der öffentlichen Planauflage aufbereitet.
Baurechtliche Anpassungen ermöglichen Neubau
Die aktuell gültigen baurechtlichen Vorschriften lassen keinen Neubau in dieser Grössenordnung zu, deshalb müssen die Zonenvorschriften der ZöN 4 «Sportanlagen, Turnhalle» angepasst werden.
Die Schaffung dieser Möglichkeiten wurden zwar bereits im Rahmen der ordentlichen Ortsplanungsrevision (OPR) vorgenommen, aufgrund der was die Genehmigung der OPR betrifft unklaren Terminsituation, will der Gemeinderat aber nicht riskieren, dass die Bevölkerung den Baukredit für die Dreifachsporthalle allenfalls genehmigen würde, man aber aufgrund der geltenden Zonenvorschriften trotzdem nicht mit dem Bau beginnen könnte.
Teilrevision wird öffentlich aufgelegt
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zusätzlich zur OPR auch noch eine Teilrevision durchzuführen, die nur die Anpassung der Zonenvorschriften ZöN 4 beinhaltet. Diese soll der Bevölkerung zusammen mit dem Baukredit an der Urne zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Unterlagen wurden nach dem Eingang des Vorprüfungsberichts vom AGR in der Zwischenzeit aufbereitet und liegen nun zu Handen der öffentlichen Planauflage vor.






