Sporthallenprojekt steht erneut auf dem Prüfstand
In Grosshöchstetten wird der Zuschlag für die neue Dreifachsporthalle «Unter den Buchen» zurückgezogen, da HRS Real Estate die Baukosten nicht einhalten kann.

Wie die Gemeinde Grosshöchstetten berichtet, hat der Gemeinderat den Zuschlag für das Projekt der neuen Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung «Unter den Buchen» widerrufen.
Die HRS Real Estate AG (HRS) kann den vorgesehenen Werkvertrag nicht zu den im Zuschlag festgelegten Bedingungen abschliessen. Der von HRS verbindlich abgegebene Preis von 14,86 Millionen Franken kann nicht eingehalten werden.
Die Gemeinde Grosshöchstetten plant gegenwärtig den Neubau einer Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung. Im Juni 2023 bewilligten die Stimmberechtigten für die Durchführung eines selektiven Gesamtleistungswettbewerbs einen Planungskredit in der Höhe von 410'000 Franken.
Siegerprojekt überzeugte mit Architektur und Funktionalität
Der Zuschlag ging an das Siegerprojekt «Unter den Buchen», welches durch die HRS Real Estate AG in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Itten+Brechbühl AG eingereicht worden war. Das Projekt überzeugte durch eine sorgfältig durchdachte Architektur sowie eine funktionale und ästhetisch ansprechende Anordnung der Aussenräume.
Der Zuschlag an die Totalunternehmung (TU) erfolgte unter Vorbehalt der Genehmigung des Baukredits durch die Stimmberechtigten an der Urne.
Als Totalunternehmung wird ein Bauunternehmen bezeichnet, das die Gesamtverantwortung für die Realisierung eines Bauvorhabens trägt. Das Siegerprojekt wurde im Februar 2025 im Rahmen einer Vernissage der Bevölkerung zusammen mit den übrigen Wettbewerbseingaben präsentiert.
Zuschlag regelt Rahmen und Grenzen
Der Zuschlag bildet einerseits die rechtsverbindliche Ermächtigung für die Gemeinde, mit der HRS Real Estate AG einen Werkvertrag abzuschliessen. Andererseits stellt der Zuschlag die finanzielle und inhaltliche Obergrenze für den Vertragsabschluss durch den Gemeinderat dar.
Untergeordnete Abweichungen zur Ausschreibung sind zwar möglich, Preiserhöhungen müssen sich aber immer anhand zusätzlicher Leistungen begründen lassen. Die HRS Real Estate AG informierte die Gemeinde darüber, dass der eingereichte Preis von 14,86 Millionen Franken inklusive Mehrwertsteuer. aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden kann.
Sämtliche durch das TU nach Zuschlagserteilung vorgelegten Nachtragsangebote sind nicht durch den Zuschlag gedeckt. Ein Eingehen auf diese Nachtragsvorschläge ist der Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen untersagt respektive ein darauf basierender Vertragsabschluss würde eine Verletzung der geltenden Vergabebestimmungen und somit eine vergaberechtswidrige Handlung darstellen.
Zuschlag widerrufen – weitere Schritte noch offen
Nach mehreren Verhandlungsrunden hat der Gemeinderat nun abschliessend geprüft, ob die TU das Projekt «Unter den Buchen» zu den ausgewiesenen Baukosten und gemäss den Vorgaben des Gesamtleistungswettbewerbs realisieren kann. HRS kann keinen Werkvertrag zu den verbindlichen Zuschlagsbedingungen abschliessen.
In der Folge sah sich der Gemeinderat gezwungen, die bereits erteilte Zuschlagsverfügung zu widerrufen. In diesem Fall gilt die Wettbewerbseingabe als zurückgezogen.
Die nächsten Schritte sind derzeit noch offen und nicht entschieden. Der Gemeinderat wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren.






