Wie die Gemeinde Lützelflüh berichtet, ist der Japankäfer in der Schweiz ein Quarantäneorganismus, weshalb ein Befall melde- und bekämpfungspflichtig ist.
Japankäfer
Der Japankäfer zeichnet sich durch seine weissen Haarbüschel aus. - Keystone
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Der Kanton Bern macht auf die Bedrohung einer erneuten Verbreitung des Japankäfers in der Schweiz aufmerksam. Der aus Japan stammende Käfer wurde erstmals 2017 an der Südgrenze zur Schweiz gesichtet.

Der erste Befall auf Schweizer Boden wurde im Sommer 2020 im Süden des Tessins festgestellt. Der Japankäfer kennzeichnet sich durch zwei grosse, weisse Haarbüschel am Hinterteil und je fünf kleine, weisse Haarbüschel auf der Seite.

Der Japankäfer ist in der Schweiz sowie der EU als Quarantäneorganismus geregelt, weshalb ein Befall melde- und bekämpfungspflichtig ist. Im Kanton Bern ist dafür die Fachstelle Pflanzenschutz vom Amt für Landwirtschaft und Natur zuständig.

Für die Meldung steht auf der Homepage der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung.

Verdächtige Käfer sollen fotografiert, eingefangen und gemeldet werden

Neben dem Japankäfer gibt es noch weitere Schadorganismen, welche meldepflichtig sind. Beispiele sind der Maiswurzelbohrer oder der Asiatische Laubholzblockkäfer. Weitere Informationen zu den erwähnten sowie weiteren Schädlingsorganismen sind ebenfalls unter dem obigen Link zu finden.

Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Käfer zu fotografieren, einzufangen und dem LANAT via Online-Formular zu melden.

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