Langnau über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse
Diese Analyse des Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Langnau erfüllt den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit».

Am 1. Juli 2020 trat die Teilrevision des eidgenössischen Gleichstellungsgesetzes in Kraft, wodurch sämtliche Arbeitgebende mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet wurden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und durch eine qualifizierte neutrale Stelle (Revisionsorgan der Gemeinde Langnau) überprüfen zu lassen.
Diese Analyse wurde mit dem durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zur Verfügung gestellten Erfassungs-Tool erstellt und ausgewertet.
Erfreulicherweise hält die Einwohnergemeinde Langnau als Arbeitgeberin die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit vollumfänglich ein und kommt somit dem Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» nach.