Wie die Gemeinde Langnau im Emmental angibt, tritt die Teilrevision der Verordnung über Benützung der Parkplätze am 1. September 2023 in Kraft.
Langnau im Emmental.
Langnau im Emmental. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Langnau im Emmental an seiner Sitzung vom 3. Juli 2023 eine Teilrevision der Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Artikel 4 Abschnitt 5, Aufhebung von zwei Sperrzonen für Parkkarten) erlassen hat.

Die teilrevidierte Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. September 2023 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, das heisst bis am 2. Oktober 2023, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.

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