Horn erinnert an die Abgabe der Steuererklärungen 2023
Wie die Gemeine Horn angibt, sind die Steuererklärungen 2023 bis 30. April 2024 beim Steueramt einzureichen. Eine Fristverlängerung ist mittels QR-Code möglich.

Die Steuererklärung 2023 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag) sind im Januar 2024 zugestellt worden.
Die Wegleitung beim Ausfüllen der Steuererklärung ist zu beachten. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in der Wegleitung gelb markiert.
Im Programm der eFisc ist die Anleitung integriert. Das Programm kann auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden.
Versandinstruktionen können bei Änderungen unverändert bleiben
Bei Änderungen im Vergleich zum Vorjahr können die Versandinstruktionen (links vom Adressfeld) unverändert bleiben (bei Neuzuzügern ist in der Regel automatisch der reduzierte Versand eingestellt) entweder Erklärung mit reduziertem Formularversand oder Erklärung mit allen üblichen Formularen.
In der Wegleitung ab Seite sieben sind Hinweise betreffend elektronischer Übermittlung der Steuerunterlagen enthalten.
Bei der elektronischen Übermittlung ist Folgendes zu beachten, das Hauptformular (Formular eins) mit der ausgedruckten Quittung versehen und unterschrieben werden muss, bevor es eingereicht wird.
Eingang der unterzeichneten Quittung erforderlich
Diese Dokumente sind zusammen mit den üblichen Belegen (zum Beispiel Lohnausweise sowie bei selbständiger Erwerbstätigkeit die Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie über Aktiven und Passiven oder Bilanzen und Erfolgsrechnungen), einzureichen.
Die Erklärung gilt erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Quittung ebenfalls beim Steueramt eintrifft.
Es besteht gemäss Wegleitung auch die Möglichkeit, die erwähnten Belege elektronisch einzulesen. Die Steuererklärung 2023 ist bis 30. April 2024 dem Steueramt einzureichen.
Keine Rücksendung von Belegen
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine schriftliche Fristverlängerung zu beantragen oder es besteht die Möglichkeit, diese mittels Code auf der Steuererklärung über die Webseite der Gemeinde direkt einzugeben.
Dies ist auch mit QR-Code-Leser möglich. Das Steueramt Horn füllt keine Steuererklärungen aus. Bei Fragen steht Steueramt jedoch gerne zur Verfügung.
Es werden keine Belege retourniert. In der Steuererklärung sollten Kopien von Unterlagen beigelegt werden, die als Originalbelege benötigt werden.
Die Akten werden gescannt und nicht in Papierform aufbewahrt.