Feuerungskontrolle neu in Kantonszuständigkeit
Ab 1. August 2025 übernimmt der Kanton Bern die Feuerungskontrolle. Landiswil hebt daher den bisherigen Gebührentarif per Ende Juli 2025 ersatzlos auf.

Wie die Gemeinde Landiswil berichtet, tritt am 1. August 2025 die Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinde lag, auf den Kanton übertragen.
Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts muss die Gemeinde den «Gebührentarif für die Feuerungskontrolle» aufheben. Die Gemeinde hat keinen Ermessensspielraum.
Gestützt auf Artikel 52, Absatz 3 des kantonalen Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat am 25. Juni 2025 beschlossen, den «Gebührentarif für die Feuerungskontrolle» per 31. Juli 2025 ersatzlos aufzuheben.
Kontrolle nur noch durch konzessionierte Firmen
Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbstständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton beziehungsweise vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen.
Das beauftragte Unternehmen führt nur die Messungen durch und gibt die Resultate in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist das AUE zuständig.
Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.