Eggiwil: Lagerproblem im Gewässerraum
Wie die Gemeinde Eggiwil berichtet, werden die Gewässeranstösser gebeten nicht bewilligte Bauten und Anlagen zeitnah umzuplatzieren oder zu entfernen.

Oft werden Holzlager, Siloballen, Materiallager und Kleinbauten entlang der Gewässer errichtet. Dies ist grundsätzlich nachvollziehbar, da das Land entlang der Gewässer nur beschränkt bewirtschaftet werden darf.
Allerdings verbietet die geltende Gewässerschutzgesetzgebung das Deponieren von Materialien im Gewässerraum. Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken erstellt werden.
Gemäss der Baugesetzgebung benötigen jegliche Bauten und Anlagen im Gewässerraum eine Baubewilligung. Dies gilt auch für das Lagern von Materialien, wie Holz, von Siloballen oder anderen Gegenständen und Einrichtungen.
Entfernung nicht bewilligter Bauten und Anlagen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat mit Verfügung vom 18. Mai 2021 die Gewässerräume in der Gemeinde Eggiwil genehmigt.
Die entsprechenden Vorschriften sind mit der Ausscheidung und Genehmigung der Gewässerräume in der Gemeinde Eggiwil seit dem 1. Juli 2021 in Kraft.
Der Gemeinderat bittet die Gewässeranstösser nicht bewilligte Bauten und Anlagen (Holzlager, Siloballen, Materiallager und Kleinbauten), welche somit seit dem 1. Juli 2021 im Gewässerraum stehen, zeitnah umzuplatzieren oder zu entfernen.