Deponie Unter Fuhren in Signau - Planung nicht vor 2025
Wie die Gemeinde Signau berichtet, wurde die Errichtung einer Deponie in der Gemeinde beschlossen trotz anderer Aufgaben, die Vorrang haben.

Der Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) Emmental wurde am 24. Oktober 2018 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und ist am 19. März 2019 in Kraft getreten. Der Teilrichtplan ist behördenverbindlich. Die Standortgemeinden sind dazu verpflichtet, bei festgelegten Standorten auf Antrag der Standortbetreiberin die Nutzungsplanung auszulösen und diese als verantwortliche Planungsbehörde konstruktiv zu begleiten.
Im Teilrichtplan ist auf der Parzelle 682, Unter Fuhren, eine Aushubablagerung mit einem Ablagerungsvolumen von 130'000 Kubikmeter festgesetzt. Eine Festsetzung im regionalen Richtplan ADT bedeutet, dass die Interessenabwägung auf übergeordneter Ebene zu einem positiven Resultat geführt hat und dass für den betreffenden Standort der Bedarf und die Standortgebundenheit sowie die raumplanerische Abstimmung als grundsätzlich gegeben beurteilt wurden.
Vorbehalten bleiben die detaillierten Abklärungen im Rahmen der Nutzungsplanung und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit der Genehmigung einer Festsetzung werden die Unternehmung und die Standortgemeinde beauftragt, die konkreten Planungs- und Projektierungsarbeiten einzuleiten. Auf Stufe Nutzungsplanung (mit Umweltverträglichkeitsprüfung) und Bewilligungsverfahren sind noch Detailabklärungen zu machen und einzelne Konflikte zu lösen.
Gemeinden haben kein Mitspracherecht
Der Deponiestandort wurde ohne Rücksprache mit der Gemeinde in 2012 bestimmt. Erstmals Kenntnis über die mögliche Deponie Unter Fuhren hat die Gemeindebehörde Signau im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Teil-Richtplan ADT Anfang 2016 erhalten. Der Rat hat sich erfolglos gegen die Aufnahme der Deponie in den Richtplan gewehrt.
In den Beratungen kam der Gemeinderat zum Schluss, dass aktuell sehr viele wichtige Geschäfte zu bearbeiten sind, die für die Entwicklung der Gemeinde sehr wesentlich sind (unter anderem Schulinfrastrukturprojekt Campus Signau 2024, Entwicklung Dorfkern Signau und Schulareal Schüpbach, Bereinigungen Zonen mit Planungspflicht 1 bis 3, diverse Verkehrsmassnahmen).
Diese Geschäfte haben für den Gemeinderat klar Vorrang vor einer Planung für die Deponie Unter Fuhren. Vor 2025 wird die Gemeinde keine weiteren Planungsschritte einleiten. Grundeigentümer, Gesuchsteller und die Regionalkonferenz Emmental sind informiert.