Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze Gebiet Gässli und Bahnhofareal
Am Informationsanlass vom 24. Oktober 2019 wurde aufgezeigt, wie die Parkplatzbewirtschaftung im Gebiet Gässli und auf dem Bahnhofareal ab 2020 funktioniert.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Versuch Anfang 2020 zu starten. Im Januar werden die Apparate getestet. Es wird geprüft, ob die Markierungen und Signale von den Verkehrsteilnehmenden korrekt wahrgenommen werden.
Die Gebührenpflicht gilt daher erst ab 1. Februar 2020. Während zweier Wochen wird mit Flugblättern auf das neue Parkregime hingewiesen.
Wer danach die Parkordnung missachtet, wird durch das Kontrollorgan gebüsst. Mit der Kontrolle der Parkplätze ist die Securitas beauftragt.
Parkkarten für das Monats- und Jahresparking können ab Anfang Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung Signau gekauft werden. Wer sein Auto auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz abstellt, hat seine Ankunftszeit zu dokumentieren.
1 Stunde gratis
Das Parkieren ist für 1 Stunde gratis. Wer sein Fahrzeug abstellen will, muss sich bei der Parkuhr mit der Eingabe des Autokennzeichen registrieren.
Die Tagesgebühren können mit der Smartphone-App «SEPP» oder an der Parkuhr mit Kleingeld bezahlt werden. Statt an der Parkuhr mit Kleingeld zu bezahlen, kann die Parking-App «SEPP» genutzt werden.
Mit «SEPP» entfällt der Gang zum Parkautomaten. Die Parkdauer muss nicht mehr geschätzt werden, es ist kein Kleingeld nötig, und das Eintippen der Autonummer an der Parkuhr entfällt ebenfalls.
Die Fehlbaren werden gebüsst
Auf die neue Parkordnung wird auf Plakaten hingewiesen. Der Gemeinderat bittet die Autofahrer, die Parkplätze im Gebiet Gässli und auf dem Bahnhofareal weiterhin zu nutzen, auch wenn diese nun kostenpflichtig sind.
Ein Ausweichen auf andere Parkplätze oder das Abstellen der Fahrzeuge ohne Erlaubnis auf Privatgrund ist zu unterlassen. Wie bisher stehen die vermieteten Flächen (z.B. Parkplätze der Fischer & Cie. AG) ausschliesslich den Berechtigten zur Nutzung zu.
Je nach Signalisation können Fehlbare gebüsst oder es können zivilrechtliche Massnahmen ergriffen werden. Durch das Beachten der neuen Parkordnung und das Respektieren von Privateigentum ersparen sich alle Ärger und Umtriebe.