Lotzwil: Bussen bei Nichterscheinen in einem Wahlausschuss
Wie die Gemeinde Lotzwil berichtet, kann ein Nichterscheinen in einem Stimm- oder Wahlausschuss mit einer Busse von bis zu 1000 Franken bestraft werden.

Für die Abstimmungen und Wahlen wird jeweils ein Ausschuss mit verschiedenen stimmberechtigten Einwohnern von Lotzwil aufgeboten. Gemäss Artikel 37 des Gesetzes über die politischen Rechte sind alle Stimmberechtigten verpflichtet, nach Bedarf periodisch als nichtständige Mitglieder eines Stimmausschusses zu amten.
Dies kann grundsätzlich nur aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Hauptamtliche Richter, Mitglieder der Staatsanwaltschaft, Personen, die das 60. Altersjahr zurückgelegt haben, und Personen, denen wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen die Ausübung des Amtes nicht zuzumuten oder nicht möglich ist.
Leider ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, dass aufgebotene Personen ohne Entschuldigung und Ersatzperson dem Ausmittlungssonntag ferngeblieben sind. Grundsätzlich wären wichtige Verhinderungsgründe raschmöglichst der Gemeindeverwaltung Lotzwil zu melden.
Busse von bis zu 1000 Franken
Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass wer nicht bereit ist, in einem nichtständigen Stimm- oder Wahlausschuss mitzuarbeiten, mit Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden kann. Der Gemeinderat wird dies auch konsequent so handhaben.